Schulanmeldung für das Schuljahr 2026

für die Grundschule Oberlichtenau „Am Keulenberg“

 

Sehr geehrte Eltern der Schulanfänger,

 

wir bitten alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 das 6. Lebensjahr vollendet haben, an der Grundschule Oberlichtenau “Am Keulenberg“ anzumelden.

Kinder, die das sechste Lebensjahr bis 30. September 2026 vollenden, können angemeldet werden.

 

Der Schulbezirk umfasst die Orte Oberlichtenau, Friedersdorf und Pulsnitz.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, nach §25 des Sächsischen Schulgesetzes, einen Antrag auf Beschulung außerhalb des Schulbezirks zu stellen.

Bitte kommen Sie am

Montag, dem 25.08.2025

von 14.00 bis 16.00 Uhr

in die

Grundschule Oberlichtenau “Am Keulenberg“

Keulenbergstr. 6, 01896 Pulsnitz, OT Oberlichtenau.

 

Bei der Anmeldung ist das Anmeldeformular (Download Homepage), die Geburtsurkunde des Kindes, Impfausweis sowie ein Nachweis bei alleinigem Sorgerecht (aktuelle sog. Negativbescheinigung des Jugendamtes oder gerichtliche Entscheidung) vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass im Falle des gemeinsamen Sorgerechts beide Sorgeberechtigten das Anmeldeformular unterschreiben.

Sind Sie zu diesem Termin verhindert, melden Sie sich bitte telefonisch in der Grundschule Oberlichtenau (035955 72273)

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Melanie Teege / Schulleiterin

 

Tierbestandsmeldung 2025

[6.11.2024] Bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.

Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
-    eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
-    die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und
-    die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.

Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter erhalten Ende Dezember 2024 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2025 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse um Ihren Tierbestand anzugeben. Tierhalter, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail. Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldung sind die am Stichtag 1. Januar 2025 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2025 Ihren Beitragsbescheid.

Die Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden. Darüber hinaus möchten wir auf die Meldepflicht beim jeweils zuständigen Veterinäramt hinweisen.

Bitte unbedingt beachten: Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierhalter u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten drei Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen. Details: www.tsk-sachsen.de; Direktkontakt: Tel. 03 51/8 06 08 30, E-Mail: beitrag@tsk-sachsen.de (Foto: © M. Eckardt)

Martin Kunze, Verwaltungsleiter, Sächsische Tierseuchenkasse, Anstalt des öffentlichen Rechts


Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Sachsen in Pulsnitz

[14.8.2024/12.2.2025] Die Verbraucherzentrale Sachsen in Person von Helen Mersiowsky steht jeweils am zweiten Mittwoch des Monats von 9 bis 12 Uhr den Pulsnitzern mit ihrem Beratungsangebot zur Verfügung.

Zu folgende Themen wird Unterstützung angeboten:

- Alltagsverträge, Rechnungen & Reklamationen
- Geldanlage, Sparen & Altersvorsorge
- Versicherungen & Zahlungsverkehr
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung & Co.
- Pflegeheimverträge
- Energieverträge, -abrechnungen & -sparen
- Internet, Telefon und Fernsehen
- Reise & Mobilität

Frau Mersiowsky wird mit dem Beratungsbus auf dem Wochenmarkt oder in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung (bitte aktuellen Aushang beachten) präsent sein. Die Vereinbarung von persönlichen Beratungsterminen ist möglich. (Foto: © M. Eckardt)

Kontakt: Helen Mersiowsky, E-Mail: hmersiowsky@vzs.de, Telefon: 0 35 91/49 10 36 (zentrale Terminvergabe, Mo-Fr 9 bis 16 Uhr, Tel. 03 41/6 96 29 29)

Dr. Michael Eckardt, Sachbearbeiter Öffentlichkeit/Amtsblatt