Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Pulsnitz

über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedersdorf, Königsbrücker Straße“

Der Stadtrat der Stadt Pulsnitz hat in öffentlicher Sitzung am 16.11.2023 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedersdorf, Königsbrücker Straße“ beschlossen.

Anlass für die Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes ist die fehlende und nicht mehr umsetzbare Erschließung der östlichen Bauflächen, wodurch eine Bebauung dieser Flächen nicht mehr möglich ist. Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplans sollen die freiwerdenden Bauflächenkapazitäten an einem günstigeren Standort innerhalb des Stadtgebietes verlagert werden.

Der Geltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 166/8, 166/9, 166/10, 167/6, 167/7 sowie eine Teilfläche von 159/6 der Gemarkung Friedersdorf OS mit einer Gesamtfläche von ca. 9.070 qm.

Mit Beschluss vom 13.02.2025 (PU-B/2024/033) hat der Stadtrat der Stadt Pulsnitz in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedersdorf, Königsbrücker Straße“ in der Fassung vom 19.04.2024 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes „Friedersdorf, Königsbrücker Straße“ in der Fassung vom 19.04.2024 einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 31. März 2025 bis einschließlich 30. April 2025

auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Pulsnitz unter www.pulsnitz.de.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedersdorf, Königsbrücker Straße“ in der Stadt Pulsnitz, Bauamt, Zimmer 3.05, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienstzeiten möglich:

Dienstag:          9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr                  

Mittwoch:         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr  

Donnerstag:      9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr                  

Freitag:              9.00 Uhr bis 12.00 Uhr  

Außerhalb der Sprechzeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich. Termine können unter der Tel.-Nr. 035955/861301 oder per E-Mail an bauamt@pulsnitz.de vereinbart werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der Änderung des Bebauungsplanes „Friedersdorf, Königsbrücker Straße“ bei der Stadt Pulsnitz abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauamt@pulsnitz.de übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Pulsnitz im Bauamt, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Be-schlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

-       Umweltbericht zum Bebauungsplan – siehe Begründung i.d.F. vom 19.04.2024

Dem Umweltbericht zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter entnommen werden. Außerdem enthält der Umweltbericht Angaben zum Umfang und zur Bewertung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.

Pulsnitz, den 11.03.2025

Barbara Lüke
Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Pulsnitz

über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Pulsnitz "Wohnbebauung Quartier Siegesbergstraße“

Der Stadtrat der Stadt Pulsnitz hat am 11.11.2021 (Beschluss-Nr. PU-B/2021/0340) sowie am 16.06.2022 (Beschluss-Nr. PU-B/2022/0067) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Quartiersentwicklung Wohnbebauung an der Siegesbergstraße in Pulsnitz beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 901/1, 911 und 914 der Gemarkung Pulsnitz OS mit einer Größe von 1,34 ha. 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung beinhalten die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO. In mehreren Bauabschnitten sollen mehrgeschossige Gebäude mit insgesamt ca. 100 Wohneinheiten errichtet werden.

Zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbebauung Quartier Siegesbergstraße“ in der Fassung vom 17.01.2023 fand in der Zeit vom 11.04.2023 bis einschließlich 12.05.2023 bereits die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde ebenfalls in diesem Zeitraum durchgeführt. Auf Grund der im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise ist eine Änderung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig.

In der Planzeichnung wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Änderung der Lage der Baugrenzen, der Fläche für Tiefgaragen und des Einfahrtsbereiches im Baufeld 6 zur Minimierung der Beeinträchtigung durch benachbarte gewerbliche Emissionen
  • Aufnahme einer Festsetzung zur Lage der passiven Schallschutzmaßnahmen an der nordwestlichen Ecke der überbaubaren Grundstücksfläche im Baufeld 6 auf Basis des schalltechnischen Gutachtens zur Vermeidung von Lärmschutzkonflikten im Nachtzeitraum
  • Geringfügige Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen der Baufelder 1 bis 3 nach Süden sowie des Baufeldes 7a / 7c nach Nordwesten, um bei der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans eine gewisse Flexibilität bei der Gebäudeplanung zu haben
  • Ergänzende Festsetzung einer maximal zulässigen Grundfläche je Hauptgebäude, um trotz der o.g. Flexibilität die Grundfläche der Baukörper (mit Ausnahme des Baufeldes 6) auf das im bisherigen Planentwurf vorgesehene Maß zu begrenzen
  • Festsetzung, dass die denkmalgeschützte Zaunanlage ab der linken Säule des Tores des ehemaligen Personeneingangs bis einschließlich des östlichen Tores an der Schillerstraße zu erhalten ist.

Die textlichen Festsetzungen wurden in folgenden Punkten geändert:

  • Aufnahme der Festsetzung 1.7 zur Art der passiven Schallschutzmaßnahmen an der nordwestlichen Ecke der überbaubaren Grundstücksfläche im Baufeld 6 auf Basis des schalltechnischen Gutachtens zur Vermeidung von Lärmschutzkonflikten im Nachtzeitraum

Entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB wird der überarbeitete Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbebauung Quartier Siegesbergstraße“ in der Fassung vom 25.03.2025, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 28. April 2025 bis einschließlich 06. Juni 2025

auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Pulsnitz unter www.pulsnitz.de.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbebauung Quartier Siegesbergstraße“ in der Fassung vom 25.03.2025 in der Stadt Pulsnitz, im Bauamt, Zimmer 3.05, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienstzeiten möglich:

Dienstag:         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr                 

Mittwoch:         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag:     9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr                 

Freitag:            9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich. Termine können unter der Tel.-Nr. 035955/861301 oder per E-Mail an bauamt@pulsnitz.de vereinbart werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbebauung Quartier Siegesbergstraße“ bei der Stadt Pulsnitz abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauamt@pulsnitz.de übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Pulsnitz, im Bauamt, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz vorgebracht werden.

Es wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den ergänzten oder geänderten Teilen des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbebauung Quartier Siegesbergstraße“ abgegeben werden können.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Danach wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Pulsnitz, den 17.04.2025

Barbara Lüke
Bürgermeisterin