Bekanntmachung der Stadt Pulsnitz zur Berichtigung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeindestraßen von Oberlichtenau

Die Stadtverwaltung Pulsnitz hat mit Eintragungsverfügung vom 08.01.2026 verfügt, das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeindestraßen von Oberlichtenau für die folgende Straße gemäß § 4 Satz 7 des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) i. V. m. § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 2 ff. der Straßenbestandsverzeichnisverordnung (StraBeVerzVO) zu berichtigen:

Ortsstraße Nr. 38 von Oberlichtenau "Am Dorfteich" auf Flurstück 638b alt (neu: 638/6 und 638/7) der Gemarkung Oberlichtenau von Straße "Am Schlosspark", Flurstück 263/1 alt (neu: 263/9) der Gemarkung Oberlichtenau, bis Straße "Am Schlosspark" Flurstück 263/1 alt (neu: 263/9) der Gemarkung Oberlichtenau - (ehem. LPG-Ring)

Das o.g. Bestandsblatt Nr. 38 des Straßenbestandsverzeichnisses (SBV) für Gemeindestra-ßen von Oberlichtenau wird zur Anpassung der Angaben im SBV an die tatsächlichen Verhältnisse und rechtlichen Anforderungen gelöscht.

Die Eintragungsverfügung mit der dazugehörigen Karte sowie das Straßenbestandsverzeich-nis der oben bezeichneten Straßenklasse liegen ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung für die Dauer von zwei Wochen in der Stadtverwaltung Pulsnitz, Bauamt, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Die Verfügung mit der dazugehörigen Karte wird im gleichen Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Pulsnitz unter www.pulsnitz.de eingestellt.

Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z. B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider-spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Pulsnitz, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz einzulegen.

Pulsnitz, den 12.01.2026
Barbara Lüke
Bürgermeisterin